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   OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71   

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https://dejure.org/1971,1553
OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Würdigung einer Beihilfe zur unbefugten Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ; Einrichtung eines Schneeball-Systems durch Versendung von Kettenbriefen mit Spielregeln für das "Amerikanische Roulette"; Notwendigkeit einer ...

  • vdai.de PDF

    Einordnung des "Amerikanischen Roulette" als öffentliche Lotterie nach § 286 Abs. 1 StGB; Abgrenzung Glücksspiel und Lotterie: Bei der Lotterie kommt hinzu, dass das Glücksspiel von einer Mehrzahl von Personen nach einem bestimmten Plan bei bestimmtem Einsatz und - im Falle ...

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1963
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.02.1923 - IV 847/22

    1. Hindert die nach einer beleidigenden Kundgebung vor ihrer Kenntnisnahme durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Jeden, der die Spielregeln erfüllte, zum Mitspielen zuzulassen, waren die Veranstalter nach dem Spielvertrag sogar verpflichtet (vgl. RGSt. 57, 193; BayObLG, GoltdA 1956, 385).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963), das sich mit einer als "Amerikanisches Roulette" bezeichneten Kettenbriefaktion zu befassen hatte, hat sich insoweit zu Unrecht auf einen grundlegenden Unterschied der von ihm gegenüber der vom Oberlandesgericht Stuttgart beurteilten "reinen" Kettenbriefaktion berufen: Denn unabhängig davon, ob die Zahlung an die neuen Mitspieler durch Überwachung "gesichert" wurde oder nicht, war auch diese Aktion nach demselben System aufgebaut, daß nämlich an eine - danach von der Liste zu streichende - Person gezahlt und die durch Hinzufügung des Namens des Zahlenden veränderte Liste an mehrere andere zu werbende Personen weitergegeben wurde.

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung nimmt dies ebenfalls an (vgl. OLG Braunschweig NJW 1954, 1777, 1778 [OLG Braunschweig 10.09.1954 - Ss 128/54]; OLG Stuttgart NJW 1964, 365, 366 [OLG Stuttgart 08.11.1963 - 2 Ss 618/63]; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 [OLG Karlsruhe 16.12.1971 - 1 Ss 243/71] "der dem Spiel typische Einsatz").

    Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963) demgegenüber darauf abstellen will, daß in der Zahlung an frühere Mitspieler der Einsatz zu sehen sei, der der Gewinnausschüttung an diese diene, so vernachlässigt es damit den für die Annahme eines Glücksspiel-Einsatzes notwendigen Zusammenhang zwischen Aufwendung eines Vermögenswertes und dessen Gewinn oder Verlust: Ein Spiel, bei dem ein Mitspieler nur an vor ihm eingetretene Mitspieler zahlt, von diesen jedoch nichts erhält, vielmehr hofft, möglicherweise nach ihm eintretende Mitspieler würden an ihn zahlen, ist mit dem vom Gesetzgeber vorausgesetzten Begriff des Glücksspiels nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 2. Februar 1977 - II R 11/74 in Bundessteuerblatt 1977 - Teil II S. 495) hat das Vorliegen einer Lotterie bei einer Kettenbriefaktion ausgeschlossen, da es an dem "steuerrechtlich wie strafrechtlich" erforderlichen "bestimmten Plan" fehle; er hat ausdrücklich (aaO S. 497) erklärt, daß er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NJW 1972, 1963 nicht zu folgen vermöge.

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Der Gewinn kann nur dann realisiert werden, wenn selbst weitere Mitspieler gewonnen werden, die verlorene Zahlungen leisten (vgl. BGHSt 34, 171, 177; BayObLG, GRUR 1991, 245, 246; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963).
  • BFH, 02.02.1977 - II R 11/74

    Kettenbriefaktion - Gewinner - Geltendmachung eines Gewinnanspruchs -

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 16. Dezember 1971 (- 1 Ss 243/71, NJW 1972, 1963) hinsichtlich des Lotterie- und Ausspielungsbegriffs von anderen Überlegungen ausgegangen sein sollte, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 610/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangener Vergehen der strafbaren Werbung -

    Zu den Ausspielungen hat die Rechtsprechung, wie der Revision zuzugeben ist, grundsätzlich auch die Fälle der progressiven Kundenwerbung (Schneeballsystem) gerechnet, bei denen jeder Käufer einer Sache deren Preis dadurch mindern kann, daß er dem Verkäufer einige weitere Abnehmer zuführt (RGSt 60, 250; 61, 281; 65, 194; BGHSt 2, 79; 2, 139; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 - Lotterie).
  • OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92

    Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"

    Der Bundesgerichtshof distanziert sich ausdrücklich von dem zu weiten Begriff des Glücksspiels, den das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Entscheidung vom 16.12.1971 (NJW 1972, 1963) zugrundegelegt hat.
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